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Schlichtungsbehörde bezeichnet Kündigungen als missbräuchlich

Heute wurden vor der Schlichtungsbehörde in vier Sitzungen die ersten 20 Anfechtungen der Wohnungskündigungen verhandelt.

Die Schlichtungsbehörde stuft die Kündigungen als missbräuchlich ein. Es konnte jedoch keine Einigung zwischen den Mieter:innen und der Besitzerin (vertreten durch ihren Anwalt) erzielt werden.

Von der Schlichtungsbehörde wird der Vermieterin ein Einschätzungsentscheid vorgelegt werden, den sie annehmen oder ablehnen und vor Mietgericht einklagen kann.

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Schlichtungsbehörde bezeichnet Kündigungen als missbräuchlich

Heute wurden vor der Schlichtungsbehörde in vier Sitzungen die ersten 20 Anfechtungen der Wohnungskündigungen verhandelt. Die Schlichtungsbe...