Schlichtungsbehörde bezeichnet Kündigungen als missbräuchlich

Am 23. Juni 2025 wurden vor der Schlichtungsbehörde in vier Sitzungen die ersten 20 Anfechtungen der Wohnungskündigungen verhandelt.

Die Schlichtungsbehörde stuft die Kündigungen als missbräuchlich ein. Es konnte jedoch keine Einigung zwischen den Mieter:innen der Sugus-Häuser und der Besitzerin Regina Bachmann (vertreten durch ihren Anwalt) erzielt werden.

Von der Schlichtungsbehörde wird der Vermieterin ein Einschätzungsentscheid vorgelegt werden, den sie annehmen oder ablehnen und vor Mietgericht einklagen kann.

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